Die guten Bücher sollte man verbieten, damit sie auch gelesen werden.
„Karl Farkas„
Dokumente
Um Medien ausleihen zu können, ist eine Einschreibung als Benutzer/in der öffentlichen Bibliothek Julbach erforderlich.
Dies geschieht in schriftlicher Form durch das Ausfüllen der Nutzungsvereinbarung.
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren benötigen dazu die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Die Einschreibgebühr beträgt € 0,50. Wenn länger als drei Jahre kein Medium ausgeliehen wurde, ist eine neue Einschreibung erforderlich.
Das Team der öffentlichen Bibliothek Julbach freut sich, Sie als BenutzerIn begrüßen zu dürfen.
Um einen ordnungsgemäßen Bibliotheksbetrieb aufrechterhalten zu können, ersuchen wir Sie, die nachstehenden Bestimmungen dieser Verleihordnung einzuhalten.
Für Fragen steht ihnen das gesamte Team gerne zur Verfügung.
Verleihordnung
Einschreibung
Um Medien ausleihen zu können, ist eine Einschreibung als BenutzerInnen der öffentlichen Bibliothek Julbach erforderlich. Dies geschieht in schriftlicher Form durch das Ausfüllen der Nutzungsvereinbarung. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren benötigen dazu die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Die Einschreibgebühr beträgt € 0,50. Wenn länger als drei Jahre kein Medium ausgeliehen wurde, ist eine neue Einschreibung erforderlich.
Entlehnung
Sämtliche entlehnte Medien dürfen ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt werden. Ein öffentliches Abspielen oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Entlehnung erfolgt EDV-unterstützt. MitarbeiterInnen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie ungeeignete Medien nicht auszuhändigen. An Kinder unter 8 Jahren werden Spiele nur in Begleitung eines Erwachsenen oder älterer Geschwister ausgegeben.
Behandlung der Medien und Haftung
Im Interesse aller BenutzerInnen ersuchen wir Sie um sorgfältige und schonende Behandlung der entliehenen Medien sowie um die Einhaltung der Leihfristen. Prüfen Sie schon bei der Ausleihe, ob sich die Medien in einem ordentlichen Zustand befinden und geben sie uns bereits sichtbare Schäden bei der Ausleihe bekannt.
Für verloren gegangene oder beschädigte Medien muss Ersatz geleistet werden.
Die Bibliothek haftet nicht für eventuelle Schäden, die durch die Nutzung der Medien verursacht wurden. Auch für die Verletzung der Urheberrechte durch die Benutzer übernimmt die Bibliothek Julbach keine Haftung.
Bücher: Beschädigungen an Büchern geben Sie bitte bei der Rückgabe bekannt. Versuchen Sie bitte nicht, beschädigte Bücher selber zu reparieren. Unsere MitarbeiterInnen verfügen hier über das nötige Fachwissen und Material, um die Reparaturen ordnungsgemäß durchführen zu können.
Spiele: Spiele sind bei der Entlehnung und bei der Rückgabe auf Vollständigkeit zu überprüfen. Im Deckel jeder Spieleschachtel befindet sich ein genaues Inhaltsverzeichnis. Sollte ein Spiel durch den Verlust von nicht ersetzbaren Teilen oder durch Beschädigung unbrauchbar geworden sein, ist voller Kostenersatz zu leisten.
Mahnung
Im Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfristen erfolgt zuerst eine Erinnerung per Telefon oder E-Mail. Je nach Dauer werden hier Gebühren lt. Gebührenordnung fällig. Sollte trotz Erinnerung keine Rückgabe oder Verlängerung erfolgen, kommt es zu max. 2 schriftlichen Mahnungen. Die hier anfallenden Kosten, sind vom Benützer zu tragen. Kommt es trotz Erinnerung und zweimaliger Mahnung zu keiner Rückgabe, muss seitens der Bibliothek der Rechtsweg beschritten werden.
Leseberatung
Unser Team unterstützt sie gerne bei der Auswahl der Medien.
Wir freuen uns auch immer über Vorschläge für den Ankauf von neuen Medien.
Sonstige Vereinbarungen
Jede Adress– und Namensänderung ist der Bibliothek unverzüglich bekannt zu geben. Die BenutzerInnen, die diese Verleihordnung wiederholt nicht einhalten, können von der Benützung der Bibliothek Julbach ausgeschlossen werden.
Bücher, Zeitschriften und Comics
Die Leihfrist beträgt 2 Wochen
Leihgebühr:
Kinder: € 0,30
Erwachsene: € 0,70
Versäumnisgebühr pro Woche
Kinder: € 0,20
Erwachsene: € 0,50
DVDs
Die Leihfrist beträgt 2 Wochen
Leihgebür:
Kinder & Erwachsene: € 2,00
Versäumnisgebühr pro Woche
Kinder & Erwachsene: € 2,50
Spiele, Hörbücher, tiptoi
Die Leihfrist beträgt 2 Wochen
Leihgebühr:
Kinder: € 1,00
Erwachsene: € 1,00
Versäumnisgebühr pro Woche
Kinder: € 0,70
Erwachsene: € 0,70
- Verlängerung. gleiche Gebühr wie eine Entlehnung!
- Bei Spielen gelten folgende Ausnahmen:
- Wenn ein Spiel durch fehlen von Spielteilen unbrauchbar geworden ist, muss es zum Neuwert ersetzt werden.
- Die Spiele sind auf Vollständigkeit zu überprüfen. Verzeichnis im Deckel der Spielschachtel.
- An Kinder unter 8 Jahren werden Spiele nur in Begleitung älterer Familienmitglieder ausgegeben.
- Die Leihgebühr ist bei der Entlehnung zu entrichten.
- Versäumnisgebühren werden bei der Rückgabe eingehoben.